Bei niedrigen Zinssätzen und turbulenten Zeiten an der Börse wird von
Anlegerseite vermehrt nach Alternativen bei der Geldanlage gesucht. Eine
Alternative, bei der es sich wie bei Aktien um Beteiligungskapital
handelt, die jedoch keinen starken Börsenschwankungen unterworfen ist,
sind geschlossene Fonds. Geschlossene Fonds sind Unternehmen, die
Anlegergelder einsammeln und diese in ein konkretes Investitionsobjekt /
-vorhaben investieren. Geschlossene Fonds sind beispielsweise
geschlossene Immobilienfonds oder geschlossene Schiffsfonds (auch
Schiffsbeteiligungen genannt).
Diese beiden Arten von geschlossenen
Fonds machen zusammen auch den größten Teil des Marktvolumens aus. Schiffsfonds sind
bei der Geldanlage besonders beliebt, da sie dem Anleger auch noch
Vorteile bei der Besteuerung der Erträge bieten. Eine Schiffsbeteiligung
können Geldanleger bereits ab Anlagesummen von ca. 5.000 Euro zuzüglich
Agio (zwischen 3% und 5%) erwerben. Die Laufzeit von Schiffsbeteiligungen
liegt in der Regel zwischen 10 und 25 Jahren und orientiert sich an der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Schiffs. Nachdem das Einsammeln des
Anlegerkapitals mit der Platzierungsphase eines Schiffsfonds
abgeschlossen ist, wird der Schiffsfonds geschlossen.
Das heißt, es
können keine neuen Anleger mehr beitreten. Meist nimmt die
Beteiligungsgesellschaft zusätzlich Fremdkapital von Banken auf, um dann
zusammen mit dem Eigenkapital der Anteilseigner den Bau oder Kauf eines
Schiffes zu finanzieren. Bei den Schiffen kann es sich beispielsweise um
Containerschiffe, Öltanker, Produktentanker, Massengutfrachter oder auch
um Spezialschiffe handeln. Die ersten Ausschüttungen für die Anleger
einer Schiffsbeteiligung werden in der Regel erst dann geleistet, wenn
die ersten Chartereinnahmen (Einnahmen aus der Vermietung des Schiffs)
eingenommen wurden.
Die Ausschüttungen, die die Anleger von
Schiffsbeteiligungen erhalten, sind steuerfrei, sofern die
Schiffsbeteiligungsgesellschaft die Rechtsform einer GmbH & Co. KG hat
und die Anleger als Kommanditisten ins Handelsregister eingetragen sind.
In diesem Fall werden die Ausschüttungen von Schiffsbeteiligungen als
Entnahmen aus Betriebsvermögen behandelt. Hat die Gesellschaft das
Steuermodell der Tonnagebesteuerung gewählt, dann ist die Besteuerung
einer Schiffsbeteiligung unabhängig vom Gewinn. Stattdessen wird eine
geringe Pauschalsteuer in Abhängigkeit von der Schiffsgröße erhoben.
Auch ein eventueller Restverkaufspreis für das Schiff bei der
Liquidation des Schiffsfonds muss nicht versteuert werden.
Jedoch zählen bei Schiffsbeteiligungen heutzutage nicht mehr nur die
steuerlichen Vorteile für die Anleger. Der weltweite Transportmarkt zur
See boomt. Schiffsbeteiligungen haben sich in den letzten Jahren zu
echten Renditebringern entwickelt. Jährliche Renditen im zweistelligen
Prozentbereich werden nicht selten erzielt. Trotzdem kommt es auf die
Auswahl der richtigen Schiffsbeteiligung
an. Da Schiffsbeteiligungen keine standardisierten Produkte sind und
auch von staatlicher Seite keiner umfassenden Aufsicht unterliegen
tummeln sich auch einige Schwarze Schafe am Markt.
Es sollte immer auf
die Erfahrung und die Reputation des Emissionshauses bei der Auswahl
einer Schiffsbeteiligung geachtet. Die Leistungsbilanz eines Initiators
gibt an, mit welchem Erfolg vorgehende Projekte (Schiffsbeteiligungen
und andere geschlossenen Fonds) abgewickelt wurden. Die Angaben im
Verkaufsprospekt (der von der Bundesaufsichtsanstalt für
Finanzdienstleistungen nur einer formalen Kontrolle unterzogen wird)
eines Schiffsfonds sollten genau geprüft werden.
Einerseits ist zu
prüfen, ob mit realistischen Größen gerechnet wurde und andererseits ob
genügend Sicherheitspuffer eingebaut wurden. Wenn keine ausreichenden
Sicherheitspuffer bei der Kalkulation des Schiffsfonds mit einbezogen
wurden, kann sich die Rendite eines Schiffsfonds bei Veränderungen (z.
B. höhere Betriebskosten als geplant) sehr stark verändern und unter
Umständen sogar in den negativen Bereich drehen. Schiffsbeteiligungen
sind Beteiligungen unternehmerischer Natur. Das heißt, auch das
Totalverlustrisiko ist nicht ausgeschlossen.
Daher sollten
Schiffsbeteiligungen eher als Beimischung und zur Diversifizierung des
Portfolios herangezogen werden. Im Zweifelsfall sollten unabhängige
Experten zu Rat gezogen werden. Wer jedoch auf das richtige Pferd setzt
kann mit einer Schiffsbeteiligung eine erstklassige Rendite erzielen.
Quelle: www.kapitalanlage-schiffsbeteiligung.de |