Festpreisgarantie: Was ist zu beachten?
Angebote von Unternehmen, die ihr Haus bauen sollen, dürfen laut VOB bis zum Bauschluss um 30 Prozent überschritten werden, worüber nur ganz selten gesprochen wird. Lässt man sich eine Festpreisgarantie einräumen, so erhält man damit die Gewährleistung der Übergabe des Objektes zum vereinbarten Preis und keinesfalls darüber hinaus. Die Summe ist somit fixiert und darf von den ausführenden Unternehmen nicht variiert werden. In der Regel gilt diese Garantie von Vertragsabschluss bis zu dem Zeitpunkt an dem der Hausbau abgeschlossen ist. Dem Kunden wird somit eine genaue Kalkulation ermöglicht und er hat eine gute Übersicht über die Kosten.
Bauzeitgarantie: Feste Termine setzen
Mit der Bauzeitgarantie verhält es sich genauso, nur dass hier die beauftragten Bauunternehmen oder Bauträger dazu verpflichtet werden, in einer gesetzten terminlichen Frist das Massivhaus bauen zu müssen. So schützt sich der Kunde vor Bauverzögerungen, die ihm weitere unnötige Kosten bereiten. Für Fristüberschreitungen kann hierzu im entsprechenden Vertrag eine Strafklausel mit einer Rückerstattungsgarantie und Aufwandsentschädigung einbezogen werden.
Gewährleistungsbürgschaft: Für den Mängelfall
Sollte der Bauherr Fehler am Hausbau Fehler beanstanden und das verantwortliche Unternehmen jedoch bereits Konkurs angemeldet haben, so schützt die Gewährleistungsbürgschaft den Bauherren vor dem Verlust seines Rechts. Die Behebung des entstandenen Schadens wird ihm dadurch in jedem Fall garantiert. Eine derartige Bürgschaft kann bei einer Versicherung oder Bank eingeholt werden.
Was ist eine Fertigstellungsbürgschaft?
Sollte ein, vom Kunden beauftragtes Bauunternehmen während der Bauzeit insolvent werden, so schützt eine Fertigstellungsbürgschaft den Bauherren vor argen Verlusten. Ihm wird garantiert, dass die Fertigstellung des Hausbaus bzw. die Erfüllung des Vertrages in jedem Fall erfolgt.
|